Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundlegendes

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden, nachfolgend Gast genannt, und der Blu Gastro GmbH als Betreiberin der Glückbar Café • Konditorei • Bar, im Folgenden als Gückbar bezeichnet. Als Kunde/Gast gilt jede natürliche oder juristische Person, die von der Glückbar Lieferungen oder andere Leistungen bezieht.

Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.

Es gelten die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen der Glückbar. Allfällige AGB des Gastes oder anderslautende Vertragsbedingungen des Gastes sind nicht gültig, ausser sie werden von der Glückbar ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Eine zwischen der Glückbar und dem Gast schriftlich geschlossene Individualabrede geht den entsprechenden Punkten dieser AGB vor.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist die Stadt Zürich Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.

Es kommt auf allen Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Glückbar.


Definitionen

Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch E-Mail-Nachrichten.

Vertragspartner sind der Gast und die Glückbar.


Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

Die Reservation von Tischen, der Vertrag über die Miete von Flächen sowie sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die Glückbar bzw. bei Internet-Buchungen mit der Buchungsbestätigung an den Gast zustande.

Vertragsänderungen werden für die Glückbar erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.


Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich gemäss individuell vorgenommener Reservation des Gastes oder gemäss bestätigter Anfrage/Offerte.

Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf einen bestimmten Tisch/Raum.


Bestellungen

Bestellungen per Mail, Telefon oder vor Ort:

Wenn der Gast per Mail, Telefon oder vor Ort Ware bestellt, schickt die Glückbar dem Gast in der Regel innert 48 Stunden eine Bestätigung der Bestellung per Mail. Bei kleinen und kurzfristigen Bestellungen kann die Bestätigung durch die Glückbar auch mündlich erfolgen. Grössere Bestellungsanfragen werden innert 72 Stunden beantwortet und auf Wunsch des Gastes zuerst offeriert.


Versandkosten:

Allfällige Versandkosten werden zusätzlich verrechnet und sind durch den Gast zu bezahlen. Versandkosten werden separat ausgewiesen.


Rücknahme, Umtausch und Bestellungswiderruf

Die Rücknahme oder ein Umtausch von ausgelieferten Produkten ist ausgeschlossen. Da es sich bei den Artikeln um Produkte handelt, welche schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, besteht kein Widerrufsrecht in Bezug auf den zustande gekommenen Vertrag. Dies gilt ausdrücklich auch für Produkte oder Packungen, die auf Kundenwunsch angefertigt oder zusammengestellt werden.


Warenprüfung und Gewährleistung

Der Gast ist verpflichtet, die gelieferten Waren sofort nach Eingang der Lieferung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Zustand zu prüfen und allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität, Vollständigkeit oder offensichtliche Mängel wie Beschädigungen umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach der Lieferung, per E-Mail an info@glueckbar.ch zu melden, ansonsten gilt die Lieferung als angenommen.

Im Falle einer Reklamation liegt es im Ermessen der Glückbar den Mangel durch einen gleichwertigen Ersatz, durch Rückerstattung oder Minderung des Kaufpreises zu beheben. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

Die Glückbar haftet nicht für Transportschäden und Schäden infolge unsachgemässer Lagerung der Waren nach Übernahme durch den Kunden oder andere involvierte Personen.


Preise / Zahlungspflicht

Die von der Glückbar genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.

Der Gast ist verpflichtet, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise der Glückbar zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast, seinen Begleitern und Besuchern veranlasste Leistungen und Auslagen der Glückbar an Dritte.

Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Alle publizierten Preise können jederzeit ohne Mitteilung an den Gast angepasst werden. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die von der Glückbar bestätigt werden.

Je nach Vereinbarung und ab einem Reservations-/Bestellbetrag von CHF 100.- kann die Glückbar eine Vorauszahlung des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Vorauszahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Reservations-/Bestellbestätigung zu überweisen.

Die Glückbar kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen und darauf den entsprechenden Betrag reservieren.

Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann die Glückbar den Vertrag unverzüglich (ohne Mahnung) auflösen, bzw. von den gemachten Leistungsversprechungen zurücktreten und die unten genannten Annullierungskosten verlangen. Die Glückbar kann zudem künftige Bestellungen annullieren oder zurückweisen, wenn Rechnungen nicht beglichen oder Vorauszahlungen nicht getätigt wurden.

Der Glückbar steht zudem das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung ihrer bereits erbrauchten Leistungen zu.

Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungen der Glückbar für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind, abzüglich allfälliger Vorauszahlungen. Die Bezahlung kann bar in Schweizer Franken, mit einer akzeptierten Kreditkarte, per Twint oder falls vereinbart per Banküberweisung erfolgen.


Veranstaltungen/Bestellungen

Eine Veranstaltung/Bestellung kann sowohl Leistungen für den Veranstaltungsraum, für Verpflegung, technische Einrichtungen und weitere Leistungen umfassen.

Teilnehmerzahl

  • Der Gast verpflichtet sich, der Glückbar die verbindliche Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Bei späteren Abweichungen der vereinbarten Teilnehmerzahl gegenüber der endgültigen Teilnehmerzahl gilt:
    • Bei Meldung bis 7 oder weniger Tage vorher:
      Abrechnung nach ursprünglich genannter Teilnehmerzahl.
    • Bei Meldung bis und mit 8 Tage vorher:
      Die Abweichung wird mit höchstens 50% berücksichtigt. Bereits getätigte Aufwendungen werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
    • Bei erhöhter Teilnehmerzahl erfolgt – unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit – die Abrechnung nach der endgültigen Teilnehmerzahl.

Rücktritt durch das Restaurant

Bis spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kann das Restaurant durch einseitige (schriftliche) Erklärung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.


Ferner ist das Restaurant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch einseitige (schriftliche) Erklärung ausserordentlich vom Vertrag zurückzutreten:

Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:

    • höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Veranstaltungen die unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltzwecks, gebucht werden;
    • die Glückbar begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Gäste oder das Ansehen des Cafés beeinträchtigen kann;
    • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung gegenüber der Glückbar bleibt grundsätzlich geschuldet.


Annullationsbestimmungen

Ein Rücktritt des Gastes, von dem mit der Glückbar geschlossenen Vertrag, hat schriftlich zu erfolgen. Dabei gelten die unten genannten Annullationsgebühren. Entscheidend für die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Stornierung des Gasts bei der Glückbar. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für E-Mail-Nachrichten.

Bereits getätigte Aufwendungen werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von allen oder bestimmten reservierten Leistungen, so stellt die Glückbar folgende Annullationsgebühren in Rechnung.


Annullationsgebühren bei Bestellungen

Bei Annullationen von Bestellungen behält die Glückbar den Anspruch auf (Teil-)Zahlung der vereinbarten Leistung entsprechend dem Vertrag (Auftragsbestätigung) unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt:

 

Bestellungen des Standard-Sortiments bis zu einem Auftragswert von CHF 99.-:

Stornierung der Bestellung   0 – 2 Tage vor dem Termin:                 100% gemäss Auftragsbestätigung

Stornierung der Bestellung   mindestens 3 Tage vor dem Termin:    kostenlos


Bestellungen des Standard-Sortiments ab einem Auftragswert von CHF 100.- und speziell gefertigte Bestellungen (bei Bestellungen ab einem Auftragswert von CHF 500.- gelten die Annullationsgebühren von Veranstaltungen):

Stornierung der Bestellung   0 – 4 Tage vor dem Termin:                  100% gemäss Auftragsbestätigung

Stornierung der Bestellung   5 – 9 Tage vor dem Termin:                    50% gemäss Auftragsbestätigung

Stornierung der Bestellung   mindestens 10 Tage vor dem Termin:     kostenlos


Annullationsgebühren bei Veranstaltungen

Kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche nicht der Glückbar zuzurechnen sind und für welche die Glückbar nicht verantwortlich ist, nicht durchgeführt werden, so behält die Glückbar den Anspruch auf (Teil-)Zahlung der vereinbarten Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt:


Absage der Veranstaltung   0 –   7 Tage vor dem Termin:                100% gemäss Auftragsbestätigung

Absage der Veranstaltung   8 – 13 Tage vor dem Termin:                  80% gemäss Auftragsbestätigung

Absage der Veranstaltung 14 – 27 Tage vor dem Termin:                  50% gemäss Auftragsbestätigung

Absage der Veranstaltung mindestens 28 Tage vor dem Termin:       kostenlos


Optionen

Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist ohne Bestätigung durch den Gast kann die Glückbar über sämtliche Tische/Räume verfügen.


Leihgebinde

Leihgebinde (Kisten, Platten etc., ausgenommen Einweggeschirr) sind Eigentum der Glückbar oder deren Partner. Sie sind in jedem Fall zeitnah, jedoch spätestens bei der nächsten Lieferung, zurückzugeben. Zudem kann ein Depot in Rechnung gestellt werden.


Speisen und Getränke

In der Glückbar dürfen ausschliesslich Speisen und Getränke von der Glückbar konsumiert werden (ausgenommen Verpflegung für Babies).

In Sonderfällen (Spezialitäten usw.) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist die Glückbar berechtigt, eine Servicegebühr oder ein Korkengeld zu verlangen.


Verlängerungen

Möchte der Gast an einer Veranstaltung die Schliessungsstunde der Glückbar und/oder die gesetzliche Schliessungsstunde (Polizeistunde) voraussichtlich überschreiten, muss er dies bis spätestens 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei der Glückbar anfragen. Falls die Glückbar dies gutheisst, fordert diese die erforderlichen Bewilligungen bei den Behörden an. Die Kosten für die Bewilligungen werden dem Gast in Rechnung gestellt. Die Glückbar kann für die Erteilung von Bewilligungen nicht garantieren.

Die Glückbar hat das Recht, die Veranstaltungsteilnehmer nach Ablauf der Verlängerungsbewilligung aus den Räumlichkeiten zu weisen.


Aufenthalt / Rauchen

Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume/reservierten Tische und der Einrichtungen der Glückbar, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, sowie auf die übliche Bedienung.

Das Rauchen ist in allen Innenräumen untersagt und nur auf der Terrasse gestattet, mit Rücksicht auf die anderen Gäste.  


Haftung und Vertragsrecht

Glückbar:

Die Glückbar haftet nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger Schädigung und nur für direkte Schäden, die bei der Erfüllung des Auftrages zustande gekommen sind. Insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden, wird jede Haftung abgelehnt.


Gast:

Der Gast haftet gegenüber der Glückbar für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, seine Begleiter oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass die Glückbar dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.

Hat ein Dritter für den eigentlichen Gast die Buchung vorgenommen, so haftet der Dritte der Glückbar gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen der Glückbar an Dritte.


Erkrankung des Gastes

Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Restaurant, so benachrichtigt die Glückbar auf Wunsch des Gastes einen Arzt. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig, so kann die Glückbar auch ohne Aufforderung des Gasts, eine dem Gast nahestehende Person oder einen Arzt benachrichtigen oder im Notfall einen Krankenwagen aufbieten.

Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes.


Hunde

Der Gast, der einen oder mehrere Hund/e in die Glückbar mitbringt, ist verpflichtet, den/die Hund/e während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen und haftet für allfällige Schäden durch den/die Hunde.

 

Fundsachen

Der Eigentümer einer Fundsache wird bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen kontaktiert, sofern Kontaktinformationen vorhanden sind und gebeten die Fundsache abzuholen. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Fundsachen 3 Monate aufbewahrt, mit Ausnahme von verderblichen Fundsachen.


Weitere Bestimmungen

Gutscheine/Rabatte:

Gutscheine jeglicher Art und Form sind nicht kumulierbar und nicht mit anderen Rabatten oder Gutscheinen kombinierbar (ausgenommen bezahlte Geschenkgutscheine). Barauszahlungen von Gutscheinen sind nicht möglich. Geschenkgutscheine können nicht zurückgenommen werden. Pro Besuch/Einkauf kann nur ein Aktions-, Rabatt- oder Gutschein eingelöst werden (ausgenommen bezahlte Geschenkgutscheine).


Leistungen Dritter:

Wünscht der Gast Leistungen, die nicht von der Glückbar selbst erbracht werden, so handelt die Glückbar lediglich als Vermittler.


Erwähnung von Veranstaltungen in Medien:

Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet, Soziale Medien, Newsletter) mit Hinweis auf Veranstaltungen in der Glückbar, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Glückbar.


Werbeauftritt:

Der gesamte Webauftritt untersteht der schweizerischen Gesetzgebung und richten sich ausschliesslich an das Publikum in der Schweiz. Sämtliche Rechte, insbesondere Immaterialgüterrechte an den Inhalten der Website, stehen der Glückbar zu.

 


Version: Januar 2024